Zusammenfassung der neuen Verordnung für Gaststätten und Veranstalter :
- Der Sachsen-Anhalt-Plan wird gegenüber der Vorwoche noch einmal angepasst. Die Zahl der höchstens fünf Personen bei den Kontaktbeschränkungen wird auf zehn Personen erweitert.
- Sachsen-Anhalt präzisiert zudem die Familienangehörigen, mit denen man sich erlaubt und ohne maximale Teilnehmerzahl treffen kann.
- Die erlaubten privaten Feiern im Freundes- und Bekanntenkreis werden ausgeweitet, auch Geburtstage, Schulabschlüsse, Einschulungen und andere Anlässe dürfen jetzt in größerem privatemUmfeld mit bis zu 20 Personen gefeiert werden. Werden diese Feiern „fachkundig organisiert“ steigt die Zahl der erlaubten Teilnehmer auf 100 Menschen. Fachkundig organisiert sein kann eine Feier bereits, wenn sie nicht im heimischen Garten stattfindet, sondern in einem Lokal gefeiert wird.
- Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Einwohnern sind weiterhin untersagt, das Verbot gilt bisher bis zum 31. August. Haseloff will in Abstimmung mit den anderen Bundesländern eine bundesweit einheitliche Lösung für die Zeit ab dem 1. September. Das soll in den kommenden zwei Wochen passieren.